Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Leistungsgegenstand
Die WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG (nachfolgend: Auftragnehmer) erbringt Leistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Strategie, Marketing, Employer Branding, Recruiting sowie digitale Kommunikation. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages wird.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber, sofern nicht individuell Abweichendes vereinbart wurde.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) des Angebotes durch den Auftraggeber oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Abnahme der Leistung
Der Auftraggeber überprüft die ausgeführten Tätigkeiten auf Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung und muss der WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG innerhalb einer Frist von 7 Tagen etwaige Mängelrügen schriftlich mitteilen. Der nicht erfüllte Teil der Leistungsbeschreibung sowie gewünschte Nachbesserungen müssen mit inhaltlicher Begründung angegeben werden. Macht der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel geltend, gelten die Leistungen der WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG als abgenommen.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten und notwendigen Weise, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z. B. Verzögerung, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen. Wird die WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG durch eine nicht erbrachte Zulieferung oder Mitwirkungsleistung an der Leistungserbringung länger als zwei Wochen gehindert, so werden diese zusätzlich entstandenen Kosten für das Aufrechterhalten des Teams gesondert in Rechnung gestellt.
Die WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG ist hierbei verpflichtet, den Schaden zu minimieren und ggf. zu erbringende Leistungen vorzuziehen. Die vom Auftraggeber zu erbringende Mitwirkungsleistung und Zulieferung sind von der WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG mindestens zwei Wochen vor dem benötigten Bereitstellungstermin anzuzeigen.
§ 5 Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse (Texte, Konzepte, Designs, Strategiedokumente) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.
Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, nicht-exklusiven Nutzungsrechte ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Weiterverkauf oder Weiterlizenzierung an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 6 Zahlung
Alle Preisangaben sind rein netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Bei Projekten mit einem Nettowert von mehr als EUR 5.000,00 ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.
§ 7 Haftung
Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet die WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG bis zur Höhe des Auftragswertes. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt die Haftung, wenn der Auftraggeber nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
a. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages und läuft, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit.
b. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
c. Im Falle der Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen vergütungspflichtig. Der Auftragnehmer erstellt hierfür eine Schlussrechnung auf Basis des bis zur Kündigung entstandenen Aufwands.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
a. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
b. Die WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG). Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung zu finden.
c. Soweit die WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich Recruiting, CRM-Aufbau und digitales Marketing.
d. Der Auftragnehmer setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein. Personenbezogene oder vertrauliche Daten des Auftraggebers werden dabei nicht an KI-Systeme weitergegeben, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich zustimmt.
§ 10 Leistungsänderungen
a. Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung der WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG. Eventuell entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 11 Förderung und Zuschüsse
Sofern Leistungen der WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG im Rahmen von Förderprogrammen (z. B. INQA-Coaching, Bundesförderung für KMU) bezuschusst werden, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich für die korrekte Antragstellung und Einhaltung der Förderbedingungen. Der Auftragnehmer unterstützt bei der erforderlichen Dokumentation, übernimmt jedoch keine Haftung für die Bewilligung oder den Verbleib der Förderung.
Im Falle einer Rückforderung von Fördermitteln durch die Förderbehörde haftet der Auftraggeber allein. Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig von der Förderentscheidung fällig.
§ 12 Nutzungsbedingungen der Website
a. Informationen dazu, wie wir personenbezogene Daten, die Sie bei der Nutzung oder dem Zugriff auf unsere Website bereitstellen, verarbeiten, können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Inhalte verlinkter Websites Dritter und machen uns diese nicht zu eigen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
b. Die Website und ihre Inhalte werden jeweils in der bei ihrer Verwendung aktuellen Version zur Verfügung gestellt. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit wird nicht zugesichert.
c. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind.
§ 13 Schlussbestimmungen
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
b. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der WIRE PEOPLE GmbH & Co. KG, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
c. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
